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Verkehrsunfallrecht Drucken E-Mail
Geschrieben von: Rechtsanwalt Strohmeyer   
Mittwoch, den 25. Mai 2011 um 11:08 Uhr

Nachfolgend möchten wir Ihnen einen kleinen Einblick in die anwaltliche Vertretung und Rechtsberatung im Bereich Verkehrsrecht bieten.

 

Verkehrsrecht: Der Verkehrsunfall und die rechtlichen Folgen

Mit einem Verkehrsunfall werden die meisten Verkehrsteilnehmer mindestens einmal konfrontiert. Ein solches Erlebnis zieht zahlreiche teilweise erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich. Diese rechtlichen Folgen des Verkehrsunfalls sind vielfältig.

 

Wer ist verantwortlicher Verursacher des Verkehrsunfalls im Straßenverkehr

Zunächst einmal stellt sich die Frage der rechtlichen Verantwortlichkeit der Unfallbetiligten. Hierbei ist zu beachten, dass die Schuldfrage in den wenigsten Fällen eindeutig zu beantworten ist. Die Frage Verantwortlichkeit hängt von zahlreichen Faktoren ab. So ist zunächst zu klären, welcher der Unfallbeteiligten sich durch einen Verstoß gegen die Verhaltensregeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) den Unfall tatsächlich verursacht hat. Hierbei stellt sich nicht zuletzt auch die Frage der Beweisbarkeit des Verstoßes gegen die StVO.

 

Hat derjenige, welcher aufgrund eines Verkehrsverstoßes einen Unfall verursacht hat, automatisch den mir entstandenen Schaden zu ersetzen?

Auch wenn es zunächst einleuchtend erscheint, dass der derjenige, welcher einen Fehler gemacht hat, vollumfänglich den Schaden der anderen Unfallbeteiligten zu ersetzen hat, so ist dies nicht in sämtlichen Fällen auch tatsächlich so. Eine abweichende Beurteilung kann sich zunächst beispielsweise daraus ergeben, dass auch die anderen Unfallbeteiligten sich nicht entsprechend der Verhaltensregeln der StVO verhalten haben. Ferner ist gerade bei bei Verkehrsunfällen zwischen motorisierten Verkehrsteilnehmern nicht auszuschließen, dass aufgrund der sog. Gefährdungshaftung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) auch weitere Unfallbeiteiligte einen Mitschuld an den Unfall tragen. Diese Fragestellungen lassen sich in der Regel nur durch die Einsicht in die Unfallaufnahme der Polizei beantworten. Hierbei ist die Vertretung durch einen Anwalt obligatorisch, da nur diesem die Einsicht in die amtlichen Ermittlungsakten gewährt wird.

 

Welche Schäden sind zu ersetzen?

Sofern Ihnen keine Mitschuld an dem Unfall zur Last gelegt werden kann, hat der Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung alle mit dem Unfall im Zusammenhabg stehenden Schäden zu ersetzen. Hierbei handelt es sich zumeist neben den Reparaturkosten des Fahrzeuges um zahlreiche weitere Schadenpositionen. Bei einem Unfall mit Personenschaden ist z.B. ein Schmerzensgeld zu zahlen, weiterhin sind z.B. auch Fahrtkosten naher Angehöriger in das Krankenhaus bei Besuchen des Geschädigten, Verdienstausfall, Mietwagenkosten usw. zu ersetzen. Darüber hinaus hat der Unfallgegner auch die Kosten Ihres Rechtsanwalts und eines unabhängigen Gutachters zu ersetzen. Ferner besteht ein Anspruchauf Zahlung einer allgemeinen Pauschale für Post- und Telekommunikationsentgelte in Höhe von 25,- €.

 

Welche weiteren Folgen drohen bei einem Verkehrsunfall?

Je nach Art des Unfalls, wird in der Regel auf einen der Unfallbeteiligten auch ein Verfahren wegen einer Ordnungswidrigkeit aufgrund des Verstoßes gegen eine Vorschrift der StVO in Betracht kommen. Je nach Art des Verstoßes können auch strafrechtliche Vorschriften zur Anwendung kommen, welche neben erheblichen Geldstrafen auch ein Fahrverbot oder sogar den Entzug der Fahrerlaubnis nach sich ziehen können. Gerade wenn der Führerschein in Gefahr ist oder ein Bußgeldbescheid droht, sollte schnell gehandelt werden und eine Verteidigung gegen diese Vorwürfe erfolgen.

 

Welche Vorteile bietet die Vertretung und Rechtsberatung durch einen Anwalt im Verkehrsrecht?

Gerade im Bereich der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sollten Sie einen Anwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen. Nur ein erfahrener Anwalt kann beurteilen, wie die Aussichten der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach einem Verkehrsunfall zu beurteilen sind. Außerdem besteht andernfalls das Risiko, dass Sie ggf. unnötig auf berechtigte Ansprüche verzichten, da die gegnerische Versicherung Ihnen unzutreffend mitgeteilt hat, dass weitergehende Ansprüche nicht bestehen. Ferner kann nur ein Anwalt beurteilen, in welcher Höhe ein Schmerzensgeld angemessen ist und welche Schadenspositionen ebenfalls zu ersetzen sind. Darüber hinaus wird nur einem beauftragten Anwalt Einblick in Ermittlungsakten gewährt um die Haftungsfrage und das Risiko einer gerichtlichen Geltendmachung beurteilen zu können. Auch kann ein Anwalt absehen, welche ggf. Konsequenzen noch aus einem Verkehrsunfall resultieren können. Darüber hinaus sollten Sie beachten, dass die gegnerische Versicherung häufig auch die Kosten Ihres Anwalts zu tragen hat, schließlich stehen Sie als Privatperson einer in Schadensersatzfragen erfahrenen Versicherung gegenüber.

 

Wie soll ich mich nach einem Verkehrsunfall verhalten?

Zunächst sollten Sie sich die Daten der Unfallbeteiligten notieren und wenn möglich selbst Fotos von der Unfallstelle machen. In dem Fall, dass es sich um einen schweren Verkehrsunfall handelt oder Personenschaden entstanden ist, sollte in jedem Fall die Polizei hinzugezogen werden. Ferner sollten Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung Erklärungen zum Unfallhergang abgeben oder gar Ihre Schuld an einem Unfall schriftlich bestätigen.

 

Gerne Übernehmen wir Ihre Vertretung in allen Fragen des Verkehrsrechts in der Wedemark und der Region Hannover. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.