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Pflichtangaben gemäß § 5 Telemediengesetz (TMG) und der Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer
Diese Website ist ein Angebot der Anwälte Wedemark | Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft
Rechtsanwalt Eyck Strohmeyer (Zweigstelle Wedemark) Rechtsanwältin Bettina Christoph Am Heerwege 21 30900 Wedemark Fon: 05130 - 5 888 118 Fax: 05130 - 379 572
Hauptkanzleisitz Rechtsanwalt E. Strohmeyer Rathenaustraße 13-14 30159 Hannover Fon: 0511 336 4205
Angabe der maßgeblichen berufsrechtlichen Vorschriften und Gesetze:
Für den Beruf des Rechtsanwaltes geltende gesetzliche Vorschriften: Angabe der maßgeblichen berufsrechtlichen Vorschriften und Gesetze entsprechend § 5 TMG (Telemediengesetz): Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) Anwaltliche Berufsordnung (BORA) Fachanwaltsordnung (FAO) Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) Berufsregeln der Rechtsanwälte der europäischen Gemeinschaft (CCBE) Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG) Die aktuellen Texte dieser Gesetze und Satzungen finden Sie auf der Seite der Bundesrechtsanwaltskammer
Angaben zu dem nach § 59j BRAO vorgeschriebenen und bestehenden Berufshaftpflichtversicherungsvertrag:
Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000,00 Euro zu unterhalten. Räumlicher Geltungsbereich der Versicherung: Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten des Rechtsanwalts a) über in anderen Staaten als Deutschland eingerichtete Kanzleien und Büros, b) im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit außereuropäischem Recht und c) vor außereuropäischen Gerichten.
Eyck Strohmeyer, Generali Versicherung AG, Adenauerring 7-9, 81737 München Bettina Christoph, VGH Versicherungen, Schiffgraben 4, 30159 Hannover
Zuständige Aufsichtsbehörde
Rechtsanwaltskammer Celle
Gesetzliche Berufsbezeichnungen
Rechtsanwalt (Bundesrepublik Deutschland). Den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten wurde die gesetzliche Berufsbezeichnung „Rechtsanwältin“ bzw. „Rechtsanwalt“ in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.
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