Mietrecht Drucken
Geschrieben von: Rechtsanwalt Strohmeyer   
Freitag, den 17. Juni 2011 um 10:53 Uhr

Nachfolgend möchte wir Ihnen einen kleinen Einblick in unsere Leistungen auf dem Gebiet des Mietrechts geben.

 

Das Mietrecht setzt sich im wesentlichen aus dem Wohnraummietrecht und dem Gewerberaummietrecht zusammen.

 

Ist die Erstellung von Mietverträgen durch einen Anwalt notwendig?

Diese Frage lässt sich nicht einheitlich beantworten. Gerade im Bereich des Wohnraummietrechts sind der Gestaltung von Mietverträgen durch Rechtsprechung und gesetzliche Vorgaben erhebliche Grenzen gesetzt. Hierbei ist der Schutz des Mieters seitens des Gesetzgebers als höchst relevant angesehen worden, so dass zumeist zu lasten des Wohnraumieters nicht von den gesetzlichen und zumeist den Mieter schützenden Regelungen abgewichen werden kann. So hat der Gesetzgeber z.B. den Abschluss von Zeitmietverträgen erheblich erschwert, so dass dieser nur noch unter Angabe eines der wenigen gesetzlich normierten Fälle überhaupt möglich ist. Ferner besteht auch im Falle des Wegfallens eines der in § 575 BGB normierten Gründe während der Mietzeit ein Anspruch des Mieters auf Fortführung des Mietverhältnisses als unbefristet. Insoweit sollte im Falle der gewünschten Befristung einen Wohnraummietverhätnisses ein Anwalt konsultiert werden um die rechtliche zulässigkeit der Befristung zu prüfen und einen entsprechenden Mietvertrag zu entwerfen.

Ferner kann durch rechtliche Gestaltung dem Interesse des Vermieters an einer längerfristigen Vermietung der Wohnung bzw. des Wohnraums Rechnung getragen werden. Insoweit besteht die Möglichkeit, dass die Mietvertragsparteien vereinabren, dass für einen bestimmten Zeitraum auf das Recht der ordentlichen Kündigung wechselseitig verzichtet wird.

 

Im Bereich der Vermietung oder Verpachtung von Gewerberaum hingegen besteht ein erheblicher Gestaltungsspielraum. So besteht unter anderem gerade im Bereich der Vermietung von Geschäften z.B. die Möglichkeit dem Mieter eine Betreibspflicht aufzuerlegen, so dass während des laufenden Mietverhältnisses das Geschäft nicht leerstehen darf. Insoweit können im Vorfeld durch die individuelle Erstellung der Verträge durch einen versierten Anwalt Probleme zwischen den Mietvertragsparteien vermieden werden.

 

Mängel an der Mietsache sog. Mietmängel

Ein weiteres schwerwiegendes Problem im Bereich des Mietrechts sind Fragestellungen im Hinblick auf die Geltendmachung von Mietmängeln und auch daraus resultierender Folgeschäden an den Sachen des Mieters. Hier besteht seitens des Mieters zunächst ein Recht die Miete in angemessener Höhe zu mindern. Allerdings ist hierbei zu beachten, dass es sich wirklich um eine angemessene Mietminderung handeln sollte, da andernfalls im Falle der nichtberechtigten Mietminderung der Vermeiter das Mietverhältnis wegen Mietrückständen kündigen kann. Insoweit sollte auch trotz der mieterfreundlichen Regelungen nicht übereilt die Miete gemindert werden. Weiterhin ist zu beachten, dass der Mieter die Beweislast nach Übergabe des Mietobjektes die Beweislast für das Vorliegen von Mietmängeln trägt. Diesbezüglich ist es relevant vor Minderung der Miete den Mangel beim Vermieter anzuzeigen und diesem eine angemessene Frist zur Nachbesserung einzuräumen. Weiterhin sollten die Mängel möglichst aussagekräftig dokumentiert werden um in einem etwaigen Prozess den Beweis für das Vorliegen der Mietmängel führen zu können. Gerade im Hinblick auf die Prüfung der Ansprüche des Mieters ist es ratsam frühzeitig einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen um die Rechtslage beurteilen zu können und insbesondere bei der Höhe der Mietminderung keine Fehler zu machen.

 

Anwaltliche Beratung im Falle der Kündigung des Mietverhältnisses

Gerade die Beendigung des Mietverhältnisses wirf zahlreiche Fragen auf. Insbesondere ist vor Ausspruch einer Kündigung immer sicherzustellen, dass der Vermieter auch im Rahmen eines Kündigungsprozesses den Kündigungsgrund hinreichend belegen kann. Die Anzahl denkbarer Kündigungsgründe sind sowohl für den Mieter, als auch für den Vermieter umfangreich und unübersichtlich. Hier ist es ratsam frühzeitig einen Anwalt hinzuzuziehen um ggf. kostenträchtige Fehler zu vermeiden. Gerade im Hinblick auf die Kündigung durch den Vermieter im Bereich des Wohnraummietrechts gibt es zahlreiche Problemekreise, welche im Idealfall vor Ausspruch der Kündigung geprüft werden sollten.

 

Sollten Probleme im Bereich des Mietrechts haben, freue ich mich auf Ihre Kontaktanfrage. In unseren zentralen Büroräumen in der Wedemark und in Hannover können Termine auch kurzfristig vergeben werden.

 

Ihr Rechtsanwalt

E. Strohmeyer